
Marktstammdatenregister: Solaranlage richtig registrieren
Wer eine Photovoltaikanlage, ein Steckersolargerät oder einen Stromspeicher betreibt, muss die Anlage in der Regel im Marktstammdatenregister eintragen. Hier erfahren Sie, was Sie vorbereiten sollten, welche Frist gilt und welche Aufgaben zusätzlich mit dem Netzbetreiber zu klären sind.
Stand: 24. August 2026
Was ist das Marktstammdatenregister?
Das Marktstammdatenregister, kurz MaStR, ist das zentrale behördliche Register für Stammdaten des deutschen Strom- und Gasmarkts. Es wird von der Bundesnetzagentur geführt. Erfasst werden unter anderem Betreiber, Standorte und technische Daten von Stromerzeugungsanlagen und Stromspeichern.
Die Registrierung hilft dabei, Anlagen eindeutig zuzuordnen und energiewirtschaftliche Prozesse abzuwickeln. Sie ist jedoch nicht dasselbe wie ein Netzanschlussbegehren oder die technische Anmeldung beim zuständigen Netzbetreiber.
Wer registriert?
Grundsätzlich ist der Anlagenbetreiber für die Registrierung und die Richtigkeit der Angaben verantwortlich. Eine bevollmächtigte Person oder ein Dienstleister kann die Eintragung übernehmen.
Was wird registriert?
Zum Beispiel Photovoltaikanlagen, Steckersolargeräte, Stromspeicher und weitere Stromerzeugungsanlagen. Ein Batteriespeicher wird zusätzlich zur Solaranlage als eigene Einheit erfasst.
Welche Frist gilt?
Für Anlagen und Einheiten gilt grundsätzlich eine Frist von einem Monat ab Inbetriebnahme. Auch registrierungspflichtige Änderungen müssen in der Regel innerhalb eines Monats eingetragen werden.
Wichtig: MaStR und Netzanschluss sind getrennte Schritte
Bei einer Dach-Photovoltaikanlage, einem Stromspeicher oder einer anderen Erzeugungsanlage sind der Netzanschluss beziehungsweise die technische Abstimmung mit dem zuständigen Netzbetreiber und die Registrierung im MaStR getrennt zu erledigen. Liegt Ihre Anlage im EGS-Netzgebiet, nutzen Sie für den Netzanschluss bitte unser Onlineportal.
Diese Angaben sollten Sie vorbereiten
Welche Felder das Portal abfragt, hängt von der Anlagenart ab. Für eine typische Photovoltaikanlage oder einen Speicher sind insbesondere folgende Unterlagen und Angaben hilfreich:
- persönliche Daten und Kontaktdaten des Anlagenbetreibers,
- Standort und Anschrift der Anlage,
- Datum der erstmaligen Inbetriebnahme,
- technische Daten zu Modulen, Wechselrichter und Anlagenleistung,
- bei einem Speicher zusätzlich Speicherleistung und nutzbare Speicherkapazität,
- Name des zuständigen Netzbetreibers,
- Inbetriebnahmeprotokoll, Rechnung oder technische Datenblätter des Installationsbetriebs.
Das MaStR unterstützt Sie bei der Auswahl des Anschlussnetzbetreibers. Prüfen Sie die Angabe trotzdem anhand Ihres Netzanschlussvertrags, Einspeisevertrags oder Ihrer letzten Abrechnung.
So läuft die Registrierung ab
- Benutzerkonto anlegen: Registrieren Sie sich im MaStR-Webportal und bestätigen Sie Ihre E-Mail-Adresse.
- Anlagenbetreiber erfassen: Legen Sie die natürliche Person oder Organisation an, die die Anlage tatsächlich betreibt.
- Anlage registrieren: Wählen Sie die Anlagenart und tragen Sie Standort, Inbetriebnahmedatum und technische Daten ein.
- Speicher separat erfassen: Ein Stromspeicher benötigt zusätzlich zur Photovoltaikanlage eine eigene Registrierung.
- Bestätigung sichern: Laden Sie die Registrierungsbestätigung herunter und bewahren Sie die MaStR-Nummern bei Ihren Anlagenunterlagen auf.
Besonderheit bei Balkonkraftwerken
Auch ein Balkonkraftwerk beziehungsweise Steckersolargerät muss im Marktstammdatenregister registriert werden. Dafür steht eine vereinfachte Registrierung zur Verfügung.
Seit dem 16. Mai 2024 entfällt für Steckersolargeräte innerhalb der gesetzlichen Voraussetzungen die separate Meldung beim Netzbetreiber. Das gilt insbesondere nur innerhalb der jeweils geltenden Leistungsgrenzen und bei der gesetzlich vorgesehenen unentgeltlichen Abnahme. Sind die Voraussetzungen nicht erfüllt oder möchten Sie eine andere Vergütungsform nutzen, klären Sie das Vorgehen bitte vorab mit dem zuständigen Netzbetreiber. Die Registrierung im MaStR bleibt in jedem Fall erforderlich.
Aktuelle Hinweise der Bundesnetzagentur zu Balkon-Solaranlagen
Auch Änderungen müssen eingetragen werden
Die Registrierung endet nicht mit der erstmaligen Eintragung. Ändern sich registrierte Daten, müssen diese im MaStR aktualisiert werden. Das betrifft beispielsweise:
- einen Betreiberwechsel, etwa nach Verkauf einer Immobilie,
- eine Änderung der Anschrift oder Kontaktdaten,
- eine Leistungsänderung oder Erweiterung der Anlage,
- den Zubau oder Austausch eines Stromspeichers,
- eine Standortänderung oder endgültige Stilllegung.
Für Datenänderungen gilt grundsätzlich ebenfalls eine Frist von einem Monat. Der jeweilige Vorgang wird im Benutzerkonto des MaStR gestartet.
Was geschieht nach der Registrierung?
Der im MaStR eingetragene Netzbetreiber prüft die netzbezogenen Anlagendaten. Falls Angaben nicht mit den vorhandenen Unterlagen übereinstimmen, kann im MaStR eine Korrekturanfrage erscheinen. Bearbeiten Sie solche Hinweise zeitnah und halten Sie Ihre Registrierungsbestätigung bereit.
Die MaStR-Eintragung ersetzt nicht automatisch alle Angaben, die für Netzanschluss, Abrechnung oder Auszahlung erforderlich sind. Übermitteln Sie der EGS deshalb die im jeweiligen Verfahren angeforderten Unterlagen vollständig.
Häufige Fragen
Wer muss eine Solaranlage im Marktstammdatenregister registrieren?
Registrierungspflichtig ist grundsätzlich der Anlagenbetreiber. Eine bevollmächtigte dritte Person, zum Beispiel ein Installationsbetrieb, kann die Eintragung übernehmen. Der Anlagenbetreiber bleibt für vollständige und richtige Daten verantwortlich.
Wie lange habe ich für die Registrierung Zeit?
Für Anlagen und Einheiten gilt grundsätzlich eine Registrierungsfrist von einem Monat ab Inbetriebnahme. Auch registrierungspflichtige Änderungen müssen in der Regel innerhalb eines Monats eingetragen werden.
Muss ein Batteriespeicher zusätzlich registriert werden?
Ja. Ein Stromspeicher wird im Marktstammdatenregister zusätzlich zur Solaranlage als eigene Einheit registriert. Die Registrierung der Photovoltaikanlage allein reicht für den Speicher nicht aus.
Muss ein Balkonkraftwerk in das Marktstammdatenregister?
Ja. Auch ein Steckersolargerät muss im Marktstammdatenregister registriert werden. Dafür gibt es eine vereinfachte Registrierung. Ob daneben eine Abstimmung mit dem Netzbetreiber erforderlich ist, hängt davon ab, ob die gesetzlichen Voraussetzungen der Sonderregelung erfüllt sind.
Ersetzt die MaStR-Registrierung den Netzanschluss bei der EGS?
Nein. Bei Photovoltaikanlagen und Speichern sind Netzanschluss beziehungsweise technische Abstimmung und MaStR-Registrierung getrennte Prozesse. Für privilegierte Steckersolargeräte gelten gesetzliche Sonderregeln.
Fragen zu Ihrer Anlage im EGS-Netzgebiet?
Bei Fragen zum Netzanschluss, zu technischen Unterlagen oder zur Zuordnung des Netzbetreibers erreichen Sie uns unter 08055 / 9390. Für die Bedienung und Registrierung im MaStR nutzen Sie bitte die offizielle Webhilfe der Bundesnetzagentur.
Offizielle Informationen
- Marktstammdatenregister der Bundesnetzagentur
- MaStR-Webhilfe: Fristen
- MaStR-Webhilfe: Registrierung von Solaranlagen
- Bundesnetzagentur: Balkon-Solaranlagen
Diese Seite bietet eine allgemeine Orientierung und keine Rechtsberatung. Maßgeblich sind die aktuellen gesetzlichen Vorgaben, die MaStR-Webhilfe und die Anforderungen des für Ihre Anlage zuständigen Netzbetreibers.